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   BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78   

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https://dejure.org/1978,443
BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78 (https://dejure.org/1978,443)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1978 - X ZR 17/78 (https://dejure.org/1978,443)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1978 - X ZR 17/78 (https://dejure.org/1978,443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag des Vollstreckungsschuldners im Berufungsrechtszug - Ausnahmen von der Notwendigkeit der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrags - Erreichung von Vollstreckungsschutz durch Hinweis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1208 (Ls.)
  • MDR 1979, 138
  • GRUR 1978, 726
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Vollstreckungsschutz ist deshalb regelmäßig dann verweigert worden, wenn es der Schuldner - wie hier - versäumt hatte, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen (BGH, Beschl. v. 25.08.1978 - X ZR 17/87, LM ZPO § 712 Nr. 1 = GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; st. Rspr., zuletzt BGH, Beschl. v. 28.03.1990 - XII ZR 3/90, WM 1990, 998).

    Anderes könnte gelten, wenn der Nachteil, der die Einstellung oder die Beschränkung der Vollstreckung rechtfertigt, im Berufungsrechtszug noch nicht erkennbar oder nicht nachweisbar war, während er nunmehr hervorgetreten ist und glaubhaft gemacht werden kann (BGH, Beschl. v. 25.08.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Hinsichtlich des Rechnungslegungsanspruchs ist ein nicht zu ersetzender Nachteil nicht erkennbar, weil die Verurteilung unter Wirtschaftsprüfervorbehalt erfolgt ist und daher ein Bekanntwerden von Geschäftsgeheimnissen nicht droht (BGH GRUR 1978, 726).
  • BGH, 08.03.2006 - X ZR 34/05

    Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Hierfür ist auch die Erwägung maßgebend, dass über den Antrag nach § 712 ZPO regelmäßig aufgrund mündlicher Verhandlung und somit nach zuverlässiger Sicherung rechtlichen Gehörs des Vollstreckungsgläubigers entschieden wird, so dass auch dessen Interessen angemessen berücksichtigt werden können, was im Verfahren nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht in gleicher Weise möglich ist (Sen.Beschl. v. 24.08.1978 - X ZR 17/78, LM ZPO § 712 Nr. 1; BGH, Beschl. v. 18.02.1982 - VIII ZR 39/82, NJW 1982, 1821; Sen.Beschl. v. 14.07.1982 - X ZR 10/82, NJW 1983, 455; BGH, Beschl. v. 28.03.1996 - I ZR 14/96, ZIP 1996, 885 m.w.N.).
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